Denkmalschutz-Immobilien

Jede denkmalgeschützte Immobilie ist ein einzigartiges Ausnahmeobjekt für sich. Die lange und einzigartige Historie verbunden mit hochwertigem Neubau-Komfort und hohem Wertsteigerungspotential machen die Denkmalschutz-Immobilie zur „Königsklasse“ der Immobilie. Damit solche Baudenkmäler erhalten bleiben fördert der Staat diese Investitionen mit interessanten Abschreibungsmöglichkeiten. Die Steuerersparnis bei einer solchen Investition sollte aber aus unserer Sicht nicht im Vordergrund stehen, sondern macht diese nur zusätzlich interessant.

Besonders attraktiv bei einem zu versteuerndem Jahreseinkommen ab ca. 50.000,- € bei Ledigen und ab ca. 65.000,- € bei Verheirateten.